Hippotherapie Vorbereitung: Diese Unterlagen und Angaben müssen vor dem Start vorliegen
Wer sich für Hippotherapie interessiert, steht meist vor einer scheinbar simplen Fragestellung: Was brauche ich, um anzufangen? Die Antwort fällt komplexer aus, als die meisten erwarten.

Denn bevor der erste Fuß in den Steigbügel wandert, durchläuft der Weg zur Reitbehandlung eine mehrstufige Kette aus medizinischer Abklärung, Dokumentensammlung und einem Erstgespräch, das in der Praxis oft als „reine Befundaufnahme ohne Reiten" stattfindet. Genau an dieser Stelle scheitern viele: Sie kommen zum Ersttermin, ohne dass die ärztliche Verordnung vorliegt, ohne Vorbefunde beisammen zu haben und ohne Klarheit darüber, wie die Kostenübernahme überhaupt funktioniert.
Das muss nicht sein. Wer weiß, welche Dokumente und Angaben vor dem Start der Hippotherapie verlangt werden, spart sich Anfahrten, Missverständnisse und vor allem Zeit – denn die 28-Tage-Frist, die für Heilmittelverordnungen in Deutschland gilt, läuft nach der Ausstellung durch den Arzt und nicht nach dem Behandlungsbeginn.
Ärztliche Verordnung und medizinische Unbedenklichkeit: Warum das Rezept den Grundstein legt
Die Hippotherapie (DKThR)® wird als physiotherapeutische Einzelbehandlung auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt. Ohne diese Verordnung ist der Start schlichtweg nicht möglich. Sie ist der Moment, in dem der behandelnde Arzt medizinische Kontraindikationen formal ausschließt und gleichzeitig die Diagnosen festhält, die der Therapeut vor Ort als Grundlage seiner Arbeit benötigt.
Praktisch sieht das so aus: Wer Interesse hat, meldet sich bei einem zugelassenen Anbieter an – beispielsweise bei einem Therapiezentrum oder einer Reha-Einrichtung mit eigener Reitmanege. Der Anbieter wiederum gibt in der Regel an, welche Unterlagen zum Erstgespräch mitgebracht werden müssen. Dazu gehört die ärztliche Verordnung in jedem Fall.
Wichtig zu wissen: In Deutschland ist die Hippotherapie nicht im Heilmittelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung verankert. Das hat eine Reihe von Konsequenzen, die vor Beginn geklärt sein müssen:
- Die Verordnung wird nicht auf das Heilmittelbudget des Arztes angerechnet. Der Arzt stellt sie in der Regel als Privatrezept aus – häufig auf dem Standard-Muster 13, der bei physiotherapeutischen Heilmittelverordnungen genutzt wird.
- Kostenübernahmen müssen vorab individuell bei Kostenträgern beantragt werden. Ob eine Krankenkasse, die Rentenversicherung oder ein Träger der Eingliederungshilfe die Kosten übernimmt, hängt vom Einzelfall ab. Eine pauschale Erstattung auf Vorlage eines normalen Rezeptes gibt es für die Hippotherapie seit der Bekanntgabe des Bundesministeriums für Gesundheit im Jahr 2006 nicht.
- Das Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2008 (AZ XI R 53/06) hat die Einstufung der ärztlich verordneten Hippotherapie als sogenannten behinderungsbegleitenden Dienst bestätigt. Für Patienten bedeutet das: Die Kosten werden nicht automatisch wie bei einem Kassenheilmittel erstattet, aber der ärztliche Verordnungsweg ist weiterhin der richtige und notwendige Einstieg.
Wer eine private Krankenversicherung hat, steht in einer anderen Position: Viele private Versicherer übernehmen die Kosten für ärztlich verordnete Hippotherapie, allerdings ebenfalls nur nach vorheriger Abstimmung. Die Verordnung selbst muss dabei klar die Diagnose und den therapeutischen Zweck benennen.
Ein häufiger Irrtum: Manche Patienten gehen davon aus, dass die ärztliche Verordnung allein ausreicht, um direkt auf dem Pferd zu starten. Dem ist nicht so. Die Verordnung öffnet lediglich die Tür. Was im Inneren passiert, entscheidet der Therapeut vor Ort – und das beginnt mit seiner eigenen physiotherapeutischen Befundung.
Absolute Kontraindikationen im Vorfeld ausschließen: Medizinische Ausschlusskriterien im Detail
Bevor der Arzt eine Verordnung ausstellt, muss er prüfen, ob dem Patienten die Hippotherapie überhaupt zuzumuten ist. Es gibt absolute Kontraindikationen, die den Start unmöglich machen. Der Arzt trägt diese Prüfung in die Verordnung ein, indem er die medizinischen Ausschlusskriterien vorab abklärt.
Zu den absoluten Kontraindikationen, die ärztlich geklärt werden müssen, gehören unter anderem:
1. Akute entzündliche Prozesse – etwa akute Infekte mit Fieber, aktive entzündliche Gelenkerkrankungen oder entzündliche Schübe chronischer Erkrankungen, bei denen Bewegung und Wärmeeinwirkung kontraindiziert sind.
2. Akuter Bandscheibenvorfall – die plötzliche, unkontrollierte Belastung und Bewegungsübertragung, die ein Pferdegang auf die Wirbelsäule ausübt, ist bei akuten Bandscheibenvorfällen nicht vertretbar.
3. Extreme Tierhaar- oder Heuallergien – das klingt trivial, ist es aber nicht. In einer Reitstallumgebung mit Einstreu, Heu und mindestens einem Therapiepferd sind Allergiker mit schwerer Ausprägung einem erheblichen Risiko ausgesetzt.
4. Hüftarthrodesen – eine versteifte Hüftgelenksarthrodese lässt sich mit den dreidimensionalen Bewegungsmustern des Pferdes nicht vereinbaren, ohne Schaden an der verbleibenden Gelenkstruktur zu riskieren.
5. Thrombosen – besonders tiefen Beinvenenthrombosen sind ein absolutes Warnsignal. Die aufrechte Sitzposition und die rhythmischen Bewegungen können ein Blutgerinnsel lösen.
6. Das Fehlen einer Kopfkontrolle – die Hippotherapie baut darauf auf, dass der Patient seine Kopf- und Rumpfstabilisation einsetzen kann. Ohne diese Grundfähigkeit fehlt die Voraussetzung, auf das Pferd sicher zu sitzen und von der Bewegungsübertragung zu profitieren.
Diese Liste ist kein Ersatz für die ärztliche Abklärung, aber sie zeigt, worauf der Arzt in seiner Verordnung achten muss und warum die Abstimmung zwischen Arzt und Patient nicht nur eine Formalie ist. Manche dieser Kontraindikationen sind zeitlich begrenzt – ein akuter Infekt kann überwunden werden, eine Thrombose im Schwellenstadium erst nach ausreichender therapeutischer Behandlung. Der Arzt muss im Einzelfall entscheiden, ob und wann ein Start vertretbar ist.
Für Patienten, die unsicher sind, ob bei ihnen ein Ausschlusskriterium vorliegt: Sprechen Sie den Punkt bei der Arztsprechstunde aktiv an. Je konkreter die Beschwerdeschilderung, desto schneller kommt der Arzt zu einer Entscheidung.
Relevante Vorbefunde und hippotherapie-spezifische Angaben: Körpergewicht, Rumpfstabilität und Allergien
Die ärztliche Verordnung ist der medizinische Anker. Was der Therapeut vor Ort braucht, geht aber darüber hinaus. Vor der ersten Reitbehandlung findet in der Regel ein Erstgespräch statt, in dem eine hippotherapie-spezifische Befundaufnahme durchgeführt wird. Dieses Gespräch dient dazu, körperliche Parameter zu erfassen, die für die Eignung und für das Wohl des Therapiepferdes entscheidend sind.
Zu den Angaben, die vor Ort zur Verfügung stehen sollten, gehören:
Körpergewicht – das ist keine Formalie, sondern eine Frage des Pferdeschutzes. Therapiepferde sind trainiert, mit Patienten unterschiedlicher Körpergröße und -gewicht umzugehen. Aber jedes Pferd hat eine Tragefähigkeit, die nicht überschritten werden darf. Konkrete Gewichtsobergrenzen variieren je nach Tragefähigkeit und Rasse der in der jeweiligen Einrichtung eingesetzten Therapiepferde. Wer sein Gewicht kennt und offen kommuniziert, hilft dem Team dabei, das passende Pferd und den passenden Therapieansatz auszuwählen.
Alter und allgemeiner Gesundheitszustand – dies betrifft nicht nur die aktuelle Diagnose, sondern auch den Trainingszustand, Begleiterkrankungen und Medikation. Ein Patient, der Medikamente einnimmt, die die Reaktionsfähigkeit beeinflussen, ist anders zu behandeln als ein Patient ohne solche Einschränkungen.
Beweglichkeit und Rumpfstabilität – hier geht es um die physiotherapeutische Einschätzung, wie stabil der Patient im Rumpf sitzen kann und welche Bewegungsanteile aktiv übertragen werden können. Diese Einschätzung kann der Therapeut erst vor Ort vornehmen, aber Vorbefunde aus vorangegangenen Physiotherapien, Rehabilitationsmaßnahmen oder orthopädischen Untersuchungen beschleunigen sie erheblich.
Allergien – insbesondere Tierhaar- und Heuallergien müssen klar dokumentiert sein. Nicht jede Allergie gegen Pferdehaar ist absolute Kontraindikation, aber der Therapeut und das gesamte Team müssen wissen, worauf sie achten müssen. Eine milde Pollenallergie kann beispielsweise mit einer vorherigen Einnahme von Antihistaminika beherrschbar sein, eine schwere Reaktion dagegen nicht.
Welche Unterlagen genau mitgebracht werden, hängt vom Anbieter ab. Es gibt keine bundesweit gesetzlich normierte Standard-Checkliste – jede Praxis oder Institution nutzt eigene Aufnahme- und Anamnesebögen. Deshalb gilt: Vor dem Erstgespräch den Anbieter nach seinem konkreten Unterlagenkatalog fragen. Das spart Zeit und verhindert, dass man einen Termin wahrnimmt, um dann ohne tragfähige Dokumentation wieder nach Hause zu gehen.
Einsatz von Hilfsmitteln und Orthesen: Was vor dem Aufsteigen geprüft werden muss
Ein Punkt, der regelmäßig überrascht: Wenn Patienten Bein- oder Arm-Orthesen, Prothesen, Gehhilfen oder andere Hilfsmittel verwenden, müssen diese vorab angegeben werden. Der Grund dafür ist einfach und gleichzeitig ernst: Das Hilfsmittel muss geprüft werden, ob es auf dem Pferd getragen werden kann, ohne dass es die Bewegungsübertragung behindert oder Verletzungsgefahr für den Patienten oder das Pferd entsteht.
Ein Beinexoklett, das beim Gehen auf dem Boden eine Stützfunktion übernimmt, kann im Sattel oder bei der Arbeit am Wandertier plötzlich eine unvorhersehbare Hebelwirkung entfalten. Eine Arm-Orthese mit starrem Ellenbogenwinkel kann das Halten der Zügelstränge oder das Gleichgewicht auf dem Pferd massiv beeinträchtigen. Die Prüfung vor Ort entscheidet, ob das Hilfsmittel mitgenommen, modifiziert oder vorübergehend weggelassen werden kann.
Praktisch heißt das: Wer ein Hilfsmittel nutzt, sollte es zum Erstgespräch mitbringen, auch wenn es für den eigentlichen Reitgang möglicherweise nicht gebraucht wird. Liegt es vor dem Team, lassen sich die Fragen direkt klären, statt sie per Telefon oder E-Mail hin- und herzuschieben.
Dasselbe gilt für Prothesen: Die Koppelung zwischen Prothese und Pferdesattel erfordert im Einzelfall eine sorgfältige Prüfung. Manche Einrichtungen arbeiten mit speziellen Sitzschalen oder Anpassungen, die dies ermöglichen, andere nicht. Wer vorab weiß, welche Hilfsmittel bei ihm im Spiel sind, kann mit dem Anbieter die Machbarkeit abstimmen, bevor der erste Termin gebucht wird.
Das erste Aufnahmegespräch: Ablauf der physiotherapeutischen Befundaufnahme ohne Reiten
Viele Patienten stellen sich den Start der Hippotherapie so vor, dass sie direkt aufs Pferd steigen. Die Realität sieht anders aus. Die erste Einheit dient in der Praxis in der Regel als reine Befundaufnahme und Erstgespräch – ohne Reiten. Diese Session ist der Moment, in dem der Therapeut seine eigene physiotherapeutische Beurteilung durchführt, die Verordnung mit dem tatsächlichen Zustand des Patienten abgleicht und gemeinsam mit dem Patienten entscheidet, ob und wie die Behandlung gestaltet wird.
In diesem Gespräch und in der darin enthaltenen Befundaufnahme werden in der Regel folgende Bereiche abgedeckt:
- Verordnung und Diagnosen prüfen – Stimmen die in der Verordnung genannten Diagnosen mit der subjektiven Beschwerdeschilderung überein? Gibt es zusätzliche Befunde, die relevant sind?
- Kontraindikationen überprüfen – der Therapeut stellt eigene Fragen zu aktuellen Beschwerden, die möglicherweise bei der ärztlichen Abklärung nicht erfasst wurden. Akute Schmerzen, neue Medikamente oder veränderte Mobilität können die Therapieplanung beeinflussen.
- Körperliche Funktionsdiagnostik – Rumpf- und Nackenstabilität, Sitzbalance, Beckenbeweglichkeit, Schulter- und Hüftgelenke werden geprüft. Diese Untersuchung gibt Aufschluss darüber, welche therapeutischen Ziele realistisch sind.
- Hilfsmittel prüfen – wie oben beschrieben: Orthesen, Prothesen und Hilfsmittel werden auf ihre Verträglichkeit im Pferdekontext überprüft.
- Körpergewicht und Eignung – das Gewicht wird dokumentiert und mit der Tragefähigkeit der verfügbaren Therapiepferde abgeglichen.
- Therapieziele festlegen – gemeinsam werden Ziele formuliert, die in den folgenden Einheiten angestrebt werden. Das können Verbesserungen in der Rumpfstabilität, Schmerzreduktion, bessere Gleichgewichtsreaktionen oder eine Steigerung der allgemeinen Mobilität sein.
Erst nach diesem Erstgespräch beginnt die eigentliche Behandlung auf dem Pferd – typischerweise in Einheiten von etwa 30 Minuten Dauer.
Checkliste für den Start: Was Sie vor dem Erstgespräch zusammenstellen sollten
Wer den Weg in die Hippotherapie effizient gestalten will, sollte die folgenden Punkte vor dem ersten Kontakt mit einem Anbieter oder spätestens vor dem Erstgespräch erledigt haben:
1. Ärztliche Verordnung einholen – beim Hausarzt, Facharzt für Orthopädie, Neurologie oder einem anderen zuständigen Arzt. Die Verordnung sollte Diagnose und therapeutischen Zweck klar benennen.
2. Kostenträger abklären – Kassenkasse, private Versicherung, Rentenversicherung oder Eingliederungshilfe: Wer übernimmt die Kosten? Die Abstimmung sollte vor der Verordnung beginnen, nicht danach.
3. Vorbefunde sammeln – Befunde aus vorangegangenen Physiotherapien, orthopädischen Untersuchungen, MRT- oder Röntgenbildern, Reha-Berichten. Je vollständiger, desto schneller die Befundaufnahme.
4. Hilfsmittel bereitlegen – Orthesen, Prothesen, Gehhilfen, Einlagen: Alles mitnehmen oder fotografieren und dem Anbieter vorab zeigen lassen.
5. Allergien dokumentieren – insbesondere Tierhaar- und Heuallergien, aber auch Medikamentenallergien.
6. Körpergewicht notieren – aktuell und ohne Beschönigung. Es dient dem Schutz des Pferdes und der eigenen Sicherheit.
7. Anbieter nach seinem Unterlagenkatalog fragen – da keine bundesweite Standard-Checkliste existiert, ist die konkrete Abfrage beim Therapiezentrum der sicherste Weg.
8. Die 28-Tage-Frist im Blick behalten – nach Ausstellung der Verordnung beginnt die reguläre Frist für den Behandlungsbeginn. Bei Heilmittelverordnungen im allgemeinen Sinne gilt eine 28-Tage-Frist. Hippotherapie-Verordnungen sind zwar keine GKV-Heilmittel im engeren Sinne, doch viele Anbieter orientieren sich an ähnlichen Fristen für die Aufnahme der Behandlung.
Die Sache mit dem Reitausweis: Ein häufiges Missverständnis
Ein Punkt, der immer wieder für Irritationen sorgt: Für die Hippotherapie ist kein Reitausweis und keine Vorerfahrung mit Pferden erforderlich. Die Hippotherapie ist eine medizinische Behandlung, kein Reitunterricht. Die Patienten werden durch das therapeutische Personal in Manege oder Freizeitstall geführt, orientiert und therapiert. Reiten im Sinne einer eigenständigen Einwirkung auf das Pferd ist nicht gefordert und im Rahmen der Hippotherapie auch nicht das Ziel.
Das Missverständnis entsteht häufig durch die Begrifflichkeit: „Therapeutisches Reiten" klingt nach Reitstunden. Gemeint ist aber die therapeutische Anwendung des Pferdes als Bewegungstransformator, nicht die Vermittlung einer Reitdisziplin.
Was der Start kostet – und was vorher zu klären ist
Die Kostenfrage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn sie hängt vom Kostenträger und der Einrichtung ab. Was sich sagen lässt: In vielen Fällen muss ein Kostenträgerantrag gestellt werden, bevor die Behandlung beginnt. Das gilt insbesondere für die gesetzliche Krankenversicherung, für die Eingliederungshilfe und für die Deutsche Rentenversicherung.
Wer selbst zahlt, sollte sich vorab über den Einzelpreis pro Einheit und ein mögliches Abomodell informieren. Viele Anbieter bieten Einzelpreise und günstigere Langzeitpakete an – die wirtschaftlichste Variante hängt davon ab, wie viele Einheiten auf Dauer sinnvoll sind.
Der praktische Rat: Den Kostenantrag so früh wie möglich einreichen. Die Bearbeitungsdauer bei Kostenträgern variiert und kann mehrere Wochen dauern. Wer die Verordnung hat, aber den Kostenantrag noch läuft, verliert potenziell wertvolle Therapiewochen.
Fazit: Die Vorbereitung entscheidet über den Start
Die Hippotherapie beginnt nicht auf dem Pferd, sondern im Wartezimmer des Arztes, in der Akte mit den Vorbefunden und in der Abstimmung mit dem Kostenträger. Wer diese Schritte vor dem Erstgespräch erledigt, bringt nicht nur die richtigen Dokumente mit, sondern ermöglicht dem Therapeuten, von der ersten Minute an gezielt zu arbeiten – statt die erste Einheit mit organisatorischen Rückständen zu verbringen.
Der Aufwand lohnt sich. Die Hippotherapie (DKThR)® hat sich als wirksame therapeutische Methode für eine Vielzahl von Indikationen etabliert. Dass sie als geschütztes Behandlungsverfahren seit 2019 offiziell eingetragen ist, unterstreicht die Ernsthaftigkeit und Professionalität des Angebots. Wer gut vorbereitet startet, gibt dem eigenen Therapieweg den besten Rahmen.